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1. Die Ausgangslage
Der Wald übt wichtige Nutz-, Schutz- und Wohlfahrtsfunktionen
aus und stellt ein wichtiges Element der Lebensräume
von Menschen, Tieren und Pflanzen dar, das es zu erhalten
gilt. Der Wald ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor,
bietet Arbeitsplätze und sichert solche auch in
den vor- und nachgelagerten Stufen. Der aus dem Wald
gewonnene Rohstoff Holz ist natürlich und vielseitig
verwendbar.
2. Der Zweck
Der WVTG — Waldwirtschaft Verband Thurgau – ist die Organisation der öffentlichen und privaten Waldbesitzer im Kanton Thurgau und hat den Zweck, die ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu vertreten und zu fördern. Der WVTG setzt sich für eine möglichst grosse unternehmerische Freiheit und Selbständigkeit der Waldeigentümer und Forstbetriebe ein.
3. Die Aufgaben
- Forstpolitik: Der WVTG
setzt sich bei politischen Entscheidungsträgern
und staatlichen Stellen für eine nachhaltige Bewirtschaftung
des Waldes, für wirtschaftlich günstige Rahmenbedingungen
für Waldbesitzer und Forstbetriebe sowie für
die Wahrung der Eigentumsrechte der Waldbesitzer ein.
- Holzmarkt: Der WVTG
setzt sich für die Vermarktung der aus dem Wald
erzeugten Produkte, aber auch für die Verwendung
des Rohstoffes Holz ein. Eine zentrale Vermarktungsstelle
kann die einzelnen Waldbesitzer im Holzverkauf unterstützen.
- Preisbildung: Der WVTG setzt sich dafür ein, dass die Erzeugnisse aus dem Wald den bestmöglichen Preis erzielen.
- Zertifizierung: Der
WVTG setzt sich für eine Zertifizierung des Thurgauer
Waldes nach den gängigen Richtlinien und Labels
ein, damit für Erzeugnisse aus dem Thurgauer Wald
keine Marktanteile verloren gehen. Er ist dabei Ansprechpartner
von Zertifizierungsstellen.
- Öffentlichkeitsarbeit: Durch Aufklärungs-
und Öffentlichkeitsarbeit — nach innen wie
nach aussen — unterstützt der WVTG seine
Anliegen sowie jene der Waldbesitzer und macht sie einem
grösseren Kreis bekannt.
4. Die Mittel Der WVTG beschafft sich seine Mittel im Wesentlichen über Mitgliederbeiträge und SHF-Anteile. Er geht mit den ihm zur Verfügung gestellten finanziellen Mitteln sparsam um und setzt sie zur wirtschaftlichen Förderung der Thurgauer Waldwirtschaft ein.
5. Die Zusammenarbeit
Der WVTG pflegt zu allen wichtigen Organisationen mit
ähnlichen Zielsetzungen und zu allen Marktpartnern
— im Kanton Thurgau und angrenzenden Regionen
— einen intensiven Kontakt. Er ist bestrebt, mit diesen Organisationen zusammenzuarbeiten. Der WVTG ist insbesondere selbst Mitglied der thurgauischen ProHolz und beim Verband Waldwirtschaft Schweiz.
6. Die Organisation
Die Organe der WVTG sind die Delegiertenversammlung,
der Vorstand und die Kontrollstelle. Die Delegiertenversammlung
findet jährlich statt und befindet über die
Wahl der Vorstandsmitglieder, den Jahresbericht und
die Jahresrechnung sowie über das Budget und setzt
die Mitgliederbeiträge fest. Der Vorstand besorgt
alle Geschäfte des WVTG, die nicht ausdrücklich
anderen Organen übertragen sind und vertritt den
WVTG nach aussen. Die Kontrollstelle überprüft
die Buch- und Kassaführung und erstattet jährlich
einen schriftlichen Bericht.
7. Die Mitglieder
Mitglieder des WVTG sind die Träger der Beförsterungen
(Forstreviere). Der einzelne Waldbesitzer ist in der
Regel über sein Forstrevier im WVTG eingebunden.
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