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Deklarationspflicht für Holz

Deklarationspflicht für Holz: ab 2012 definitiv

Per 1. Januar 2012 tritt die eidgenössische Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten nach der Übergangsfrist definitiv in Kraft. Ab dann sollen Konsumentinnen und Konsumenten vor ihrem Kaufentscheid informiert sein, aus welchen Holzarten entsprechende Produkte hergestellt sind und in welchem Land das Holz geerntet wurde. Das federführende Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen hat zur Verordnung eine Wegleitung und eine Erläuterung veröffentlicht.

Die Deklarationspflicht betrifft in erster Linie Betriebe wie zum Beispiel Schreinereien, welche fertige Holzprodukte direkt verkaufen. Forstbetriebe und Waldeigentümer stehen nur dann in der Pflicht, wenn sie Waren direkt an Endkonsumenten verkaufen – zum Beispiel: Brenn- und Energieholz, Pfähle, Bänke, Finnenkerzen usw. Der WVS hat eine Kurzinfo erstellt, welche die häufigsten Fragen aus der Praxis beantwortet.

Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte

Was muss aus Sicht der Waldeigentümer deklariert werden?

Grundsatz: Konsumenten sollen vor ihrem Kaufentscheid informiert sein, aus welchen Holzarten entsprechende Produkte hergestellt sind und in welchem Land das Holz geerntet wurde.

Was ist deklarationspflichtig?

Deklarationspflichtig sind alle Waren, die im Anhang der Verordnung des EVD mit Hilfe von Zolltarifnummern aufgeführt werden. Im Dokument „Erläuterungen zum Geltungsbereich“ werden beispielhafte Produkte zu den Zolltarifnummern erwähnt. Waldeigentümer müssen Holz und Holzprodukte jedoch nur deklarieren, wenn sie diese direkt an Endkonsumenten verkaufen. Folglich entfällt bei Verkäufen von Rundholz und Waldindustrieholz im Regelfall die Deklarationspflicht. Hingegen besteht Auskunftspflicht bei Rückfragen von Käufern.

Brennholz / Energieholz

Brennholz bzw. Energieholzsortimente werden häufig direkt an Endkunden verkauft und müssen daher deklariert werden. So auch beispielsweise Zaunpfähle und Pflöcke, Holzbänke, Finnenkerzen und Ähnliches. Weihnachtsbäume und Deckäste sind hingegen nicht deklarationspflichtig.

Zertifizierte Produkte, FSC und PEFC?

Die Deklarationspflicht gilt für alle Produkte aus Holz, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, also auch für zertifizierte Produkte.

Herkunftszeichen Schweizer Holz?

Das Herkunftszeichen Schweizer Holz ersetzt die Deklaration nicht.

Was muss deklariert werden?

a) Holzart Handelsname des Holzes wissenschaftlicher Name

Beispiel: Eiche (Quercus robur)

An Stelle des wissenschaftlichen Namens kann auch der Hinweis auf die Holzartendatenbank erfolgen:

http://www.konsum.admin.ch/holzdeklaration/suche/index.html?lang=de

b) Holz-Herkunft

Beispiel: Schweiz, Frankreich

In Ausnahmefällen kann auch mehr als ein Land als Herkunft angegeben werden.

Wie muss/kann deklariert werden?

Grundsätzlich soll die Anschrift am Produkt selbst oder auf seiner Verpackung angebracht werden. Sofern dies aus technischen Gründen nicht zweckmässig ist, kann die Deklaration auch in der Ausschreibung (Inserat, Prospekt, Homepage, etc.) erfolgen.

Weitere Informationen

Die Verordnungen und die dazu gehörenden Erläuterungen sind auf der Website www.konsum.admin.ch/holzdeklaration  in der rechten Spalte abrufbar. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch beim Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .