Aktuell
Deklarationspflicht und HSH
Konsumentinnen und Konsumenten legen zunehmend Wert auf Herkunftsdeklarationen auch bei Holz und Holzprodukten. Auf verschiedenen Ebenen von der gesetzlich verankerten Deklarationspflicht bis zu freiwilligen Labels und Herkunftszeichen gibt es unterschiedliche Kampagnen zur Förderung des schweizerischen Holzabsatzes. Sämtliche Wälder im Kanton Thurgau verfügen seit einigen Jahren über das FSC-Zertifikat. Dies garantiert eine nachhaltige Waldbewirtschaftung nach nationalen Standards. Das FSC-Label ist international bekannt und geniesst bei Umweltverbänden und in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung. Trotzdem wird meist zu wenig transparent aufgezeigt, worin sich Holz mit FSC-Label z.B. aus Russland oder den Tropenwäldern von Schweizer Holz unterscheidet. Deshalb wurde von der schweizerischen Waldwirtschaft und Holzindustrie immer wieder ein Herkunftsnachweis gefordert, damit die Schweizer Herkunft besser sichtbar wird. Im Frühjahr 2008 wurde eine parlamentarische Motion überwiesen und damit der Grundstein zur Deklarationspflicht gelegt. Nach diversen Vernehmlassungen und einer Übergangsfrist tritt die eidgenössische Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten nun per 1. Januar 2012 definitiv in Kraft. Der Konsument soll vor dem Kaufentscheid informiert werden, aus welchen Holzarten die entsprechenden Produkte hergestellt sind und in welchem Land das Holz geerntet wurde. Die Deklarationspflicht trifft vor allem verarbeitende Betriebe, welche fertige Holzprodukte direkt verkaufen. Forstbetriebe und Waldeigentümer sind nur dann betroffen, wenn sie z.B. Brennholz, Pfähle, Bänke oder Finnenkerzen direkt an den Endkonsumenten verkaufen. Für den Waldbesitzer und die gesamte holzverarbeitende Branche ist eine klare und eindeutige Deklarationspflicht grundsätzlich eine Chance und ein Marktvorteil. Mit relativ geringem Aufwand kann gegenüber dem Konsumenten aufgezeigt werden, wo wirklich Schweizer Holz drin ist. Leider gibt es in der Praxis jedoch noch gewisse Lücken. Zum Beispiel kann in „Ausnahmefällen" auch mehr als ein Land als Herkunft angegeben werden. Bereits dies bietet die Gefahr von Etikettenschwindel oder Mogelpackung. Holz aus der Schweiz kann das Herkunftszeichen Schweizer Holz verwenden. Für die Vergabe und Kontrolle dieses Labels sind Lignum, WVS und schlussendlich die kantonalen Waldeigentümerverbände zuständig. Mit diesem Herkunftszeichen kann nun die Schweizer Herkunft von Holz und Holzprodukten im Markt optimal zur Geltung gebracht werden. Auf einen Blick erkennt der Konsument, dass hier wirklich Schweizer Holz verwendet wird und damit die gesamte schweizerische Holzkette dahinter steht. Dieses Zeichen kann nun aktiv zur Werbung und Kennzeichnung möglichst vieler Holzprodukte verwendet werden, damit der Wiedererkennungseffekt wirken kann. PR-Massnahmen sowie gezielte Inserate unterstützen die weitere Verankerung des Zeichens entlang der Holzkette. Der Konsument wird nun entscheiden, ob er bereit ist, mit der Berücksichtigung von Schweizer Holz die gesamte Holzkette zu unterstützen. Somit kann er dazu beitragen und mithelfen, dass die Wertschöpfung und wichtige Arbeitsplätze in der Schweiz bleiben.Deklarationspflicht für Holz und Herkunftszeichen Schweizer Holz
Deklarationspflicht ab 01.01.2012
Herkunftszeichen Schweizer Holz (HSH)

